Hanfschäben, die Vorteile im Garten
- Sie sind frei von Pestiziden und deshalb optimal für gesundheits- und umwelfreundliches Mulchen der Beete.
- Hanfschäben verrotten zu wertvollem Dünger, so sorgt man schon zu Beginn des Gartenjahrs für hervorragenden natürlichen Langzeitdünger in den Beeten.
- Hanfmulch schützt perfekt vor Austrocknung
- Hanfschäben unterdrücken unerwünschten Beiwuchs
- Hanfmulch ist äußerst sparsam: bereits eine dünne Ausbringung rund um die Pflanzen in den Beeten reicht bereits aus, um all seine Vorteile zu genießen.
Die Hanfschäben
Die verholzten Stängel der Hanfpflanzen, die für die Stabilität der Pflanze sorgen, werden beim Faseraufschluss gewonnen und zu Hanfschäben verhäckselt, entstaubt und gereinigt. Diese Schäben eignen sich hervorragend zum Einsatz als Gartenmulch.
Durch die natürliche Kultivierung der Hanfpflanzen sind auch die gewonnenen Schäben frei von Pestiziden, gut kompostierbar, verrotten zu wertvollem Dünger und sorgen damit für einen gesunden Kreislauf der Natur.


Die Vorteile:
schützt den Boden vor Austrocknung
schont die Bodenfauna und erhält das Mikroklima
unterdrückt unerwünschten Beiwuchs
bei Betreten nicht druckempfindlich
der Gasaustausch im Bodens bleibt erhalten
hohe Wasserspeicherfähigkeit
sparsam im Gebrauch
pH–neutral
hält Insekten und Schnecken fern
ist gut kompostierbar -> Nährstoffzufuhr beim Verrotten
Viele unserer Kunden freuen sich darüber, dass Hanfmulch die Schnecken fernhält! Sie hassen nämlich unsere Hanfschäben noch viel mehr als Rindenmulch! Die feinen Schäben bleiben am Transportschleim der Schnecken haften und stören so ihr Weiterkommen ganz empfindlich! Keine Chance für die gefräßigen Tiere, sich an ihren Pflänzchen gütlich zu tun. Und das alles ganz natürlich!
→ Hier können Sie die Hanfschäben online bestellen!
Falls Sie für sich und Ihre Gartenfreund:innen gleich eine Palette mit 18 Stück Hanfschäben bestellen möchten, schicken Sie uns einfach ein kurzes E-Mail an office@hanfland.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 (0)2522 85395.